Die novellierte Heizkostenverordnung (HKVO) setzt die Vorgaben der europäischen Energiee zienz-Richtlinie (EED) für mehr Klimaschutz im Gebäudesektor in deutsches Recht um. Die EED ist ein wichtiger Meilenstein, um die Nachhaltigkeit und E zienz in Immobilien zu steigern. Dazu wird die Unterjährige Verbrauchsinformation für Mieter und der Einbau fernauslesbarer Verbrauchsmedien verp ichtend. Erfüllen Sie mit Qivalo die gesetzlichen
Regelungen und reduzieren auch Sie Ihren CO2-Abdruck!
HKVO – DIE ÄNDERUNGEN IM ÜBERBLICK:
Ab 01.12.2021 dürfen nur noch fernauslesbare und interoperable Messgeräte eingebaut werden
Ab 01.01.2022: sind Immobilieneigentümer und -verwalter dazu verp ichtet ihre Mieter monatliche Verbrauchsinformationen bereitzustellen
Ab 01.01.2023: dürfen nur noch fernauslesbare, an Smart-Meter-Gateways anbindbare und interoperable Messgeräten eingebaut werden
Bis 01.01.2027: müssen Bestandsliegenschaften mit fernauslesbaren und interoperablen Messgeräten ausgerüstet sein
Bis 31.12.2031: müssen Bestandsliegenschaften mit fernauslesbaren, an Smart-MeterGateways anbindbaren & interoperablen Messgeräten ausgerüstet sein
Um das Klimaziel 2030 zu erreichen, ist die Unterjährige Verbrauchsinformation (UVI) als
Maßnahme der e zienten Energienutzung seit dem 01.01.2022 in Kraft getreten. Mieter haben die Möglichkeit - dank aktueller Messdatenübertragung - ihren eigenen Energieverbrauch zu verfolgen und entsprechend ihr Verbrauchverhalten anzupassen.
Als Eigentümer und Verwalter von Immobilien sind sie gemäß der neuen HKVO dazu verp
ichtet, ihren Mietern mindestens jeden Monat diese Informationen zukommen zu lassen.
Wir garantieren Ihren Mietern eine monatliche Verbrauchsübersicht und damit Ihnen die
Einhaltung der Gesetzesvorgaben der HKVO.
IHRE VORTEILE:
Zuverlässige, monatliche Verbrauchsinformation für Ihre Mieter
Einhaltung aller Vorgaben der EED zu Interoperabilität dank unserer modernen Geräte auf OMS-Basis
Verschlüsselte Übertragung aller Daten mit Berücksichtigung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)
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