Die Energy Efficiency Directive (EED) der EU: Ein wichtiger Schritt in Richtung Energieeffizienz
Am 25.12.2018 ist die novellierte Energieeffizienz-Richtlinie (kurz EED) in Kraft getreten. Die EU fordert hierbei, dass alle ab Oktober 2020 neu installierten Zähler fernablesbar sein müssen, bereits installierte, nicht fernablesbare Messgeräte sollen bis 2027 mit dieser Funktion nachgerüstet werden. Die Mitgliedsstaaten sind nun gefordert diese Vorgaben in nationales Rechtumzusetzen. Ziel ist es den Energieverbrauch in der EU bis 2030 um 32,5 % gegenüber dem 2007 prognostizierten Verbrauch zu senken.
Für die Immobilienwirtschaft bringt die Fernablesung der Messgeräte etliche Vorteile mit sich: Die Prozesse werden vereinfacht und dank Einsicht in alle Verbrauchsdaten kann der Energieverbrauch gezielter nachvollzogen und optimiert werden.
Zur Umrüstung hat die EU folgende Meilensteine definiert:
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